Fragen und Antworten

Standort und Energieertrag
Ja, die Windverhältnisse auf der Schwend wurden bereits in einer ersten Abschätzung auf Basis öffentlich sowie nicht-öffentlich zugänglicher Daten untersucht – mit klarem Ergebnis: Für Süddeutschland liegen auf der Schwend überdurchschnittlich gute Bedingungen für den Betrieb von Windenergieanlagen vor. Aus diesem Grund ist das Gebiet auch im aktuellen Entwurf des baden-württembergischen Regionalplans als sogenanntes Windvorranggebiet ausgewiesen.
Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit liegt bei deutlich über 6 Metern pro Sekunde (m/s) – ein Wert, der den wirtschaftlichen Betrieb moderner Windenergieanlagen grundsätzlich ermöglicht. Bereits ab etwa 5 m/s auf Nabenhöhe gelten Standorte als attraktiv, da aktuelle Windräder speziell für mittlere Windstandorte ausgelegt sind.
Diese erste Einschätzung werden im weiteren Projektverlauf durch eine standortgenaue Windmessung und darauf aufbauenden fachlichen Gutachten präzisiert. Diese dienen dazu, die Wirtschaftlichkeit, die erwartbare Stromproduktion sowie die technische Auslegung der Anlage belastbar und langfristig zu planen.
Quellen:
Regionalplan Südlicher-Oberrhein: https://www.rvso.de/de/planung/regionalplan/
Energieatlas Baden-Württemberg: https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale
Anemos: https://anemos.de/de/index.php
Jede der geplanten Windenergieanlagen erzeugt jährlich rund 15.000 Megawattstunden (MWh) klimafreundlichen Strom. Das entspricht bilanziell der Versorgung von bis zu 4.000 durchschnittlichen Haushalten mit zwei Personen. Diese Zahlen verdeutlichen, wie effizient moderne Windräder arbeiten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die technische Verfügbarkeit moderner Windenergieanlagen. Darunter versteht man den Anteil der Zeit, in der eine Windkraftanlage technisch in der Lage ist, Strom zu produzieren – also nicht aufgrund von Störungen, Wartungen oder Defekten außer Betrieb ist. Durch eine sorgfältige Standortwahl, hochwertige Technik und präventive Wartung erreichen Windkraftanlagen heute eine Verfügbarkeit von 97 bis 99 Prozent ihrer möglichen Betriebszeit.
Selbst Wartungsarbeiten – die meist nicht mehr als sieben Tage pro Jahr in Anspruch nehmen – sind planbar und beeinträchtigen die Energieerzeugung nur minimal. Und: Windkraftanlagen erzeugen auch bei schwächerem Wind Strom. Das bedeutet, dass über das ganze Jahr hinweg eine hohe Versorgungskontinuität gegeben ist.
Quellen:
Energieatlas Baden-Württemberg: https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare- energien/windenergie-an-land
Anemos: https://anemos.de/de/index.php
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Bau von Windenergieanlagen ist in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt – insbesondere durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie durch landes- und regionalplanerische Vorgaben. Ziel dieser Regelungen ist es, Mensch und Umwelt bestmöglich zu schützen und gleichzeitig die Energiewende voranzubringen.
Für Windenergieanlagen gelten in Baden-Württemberg folgende Abstandsrichtwerte:
- Mindestens 500 Meter zu Wohngebäuden im Außenbereich
- Mindestens 750 Meter zu Siedlungs- und Wohngebieten
Diese Abstände sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergeben sich im Regelfall aus den Immissionsschutzanforderungen, insbesondere in Bezug auf Lärm und Schattenwurf. In der Praxis dienen sie als Orientierung für die Regionalplanung und die Genehmigungsbehörden.
Die Windenergieanlagen auf der Schwend werden mit größter Sorgfalt geplant und so positioniert, dass sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Abstände einhalten und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner entstehen. Zusätzlich stellen umfangreiche Gutachten im Genehmigungsverfahren sicher, dass schädliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden.
Quellen:
Fachagentur Wind und Solar: https://www.fachagentur-wind-solar.de/wind/genehmigung
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/publikation/did/leitfaden-genehmigungs-und-anzeigeverfahren-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz/
Derzeit ist keine Beteiligung der umliegenden Kommunen vorgesehen. Jedoch ist Koehler offen für eine interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen einer Erweiterung des Windparks auf der Schwend. Auch eine direkte Bürgerbeteiligung oder die Förderung von Infrastrukturprojekten durch das Projekt ist in diesem Zusammenhang möglich.
Umwelt- und Naturschutz
Der Schutz von Natur und Artenvielfalt spielt bei der Planung und dem Bau von Windenergieanlagen eine zentrale Rolle. Deshalb ist im Rahmen jedes Genehmigungsverfahrens eine umfassende artenschutzrechtliche Prüfung gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie den Vorgaben der Europäischen FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie.
Ziel ist es, Eingriffe in bestehende Ökosysteme möglichst zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Wo das nicht vollständig möglich ist, sorgen gezielte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dafür, dass die Eingriffe ökologisch kompensiert werden. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
- Artenschutzgutachten: Unabhängige Fachgutachter führen über mehrere Monate hinweg Erhebungen zu allen relevanten Tier- und Pflanzenarten auf den betroffenen Flächen durch. Dadurch können Standorte für Anlagen so gewählt werden, dass Lebensräume geschont und potenzielle Gefährdungen reduziert werden.
- Aufforstungen & Renaturierung: Wird für den Bau eine Waldfläche in Anspruch genommen, muss sie mindestens im Verhältnis 1:1 ökologisch gleichwertig ersetzt werden – z. B. durch Aufforstung an anderer Stelle oder durch Renaturierungsmaßnahmen in der Region.
- Naturschutzmaßnahmen vor Ort: Um den Lebensraumverlust auszugleichen, werden z. B. neue Biotope geschaffen, Hecken oder Sträucher gepflanzt oder Gewässer renaturiert. Diese Maßnahmen verbessern oft sogar die Artenvielfalt in der Umgebung.
- Ökologische Begleitplanung: Auch nach Inbetriebnahme wird die Situation kontinuierlich beobachtet. Monitoring-Programme überprüfen, wie sich das Umfeld entwickelt – und ermöglichen bei Bedarf gezielte Nachsteuerungen. Der Bau der Windenergieanlagen wird laufend von einem unabhängigen ökologischen Gutachter begleitet und überprüft.
Quelle :
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artenschutz-und-windkraft
Der Ausbau der Windenergie erfolgt in Deutschland nach dem klaren Prinzip der Waldschonung und unter Beachtung des Grundsatzes der minimalen Flächeninanspruchnahme. Das bedeutet konkret: Windenergieanlagen werden nicht in ökologisch besonders wertvollen Laub- oder Mischwäldern, in Naturschutzgebieten oder auf geschützten Biotopflächen errichtet.
Stattdessen erfolgen die notwendigen Eingriffe auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen, also in Wirtschaftswäldern, die bereits forstlich genutzt werden. Auch dort wird darauf geachtet, dass der Flächenverbrauch so gering wie möglich bleibt – typischerweise handelt es sich nur um kleinflächige Rodungen z.B. für Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung.
Nach § 9 des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (LWaldG) gilt: „Wird Wald dauerhaft in eine andere Nutzungsart überführt, ist dieser Eingriff vollständig auszugleichen.“ Das bedeutet: Für jede gerodete Waldfläche muss der Vorhabenträger einen vollwertigen ökologischen Ausgleich schaffen.
Diese Kompensation kann auf verschiedene Weise erfolgen:
- Aufforstung in gleicher Größenordnung (mindestens 1:1), oft sogar darüber hinaus, auf geeigneten Flächen im regionalen Umfeld.
- Klimagerechter Waldumbau: Statt Monokulturen entstehen widerstandsfähige Mischwälder, die dem Klimawandel besser standhalten.
- Ökologische Aufwertungsmaßnahmen, z. B. die Entwicklung artenreicher Waldränder, die Förderung von Totholzstrukturen oder die Rückführung versiegelter Flächen in naturnahe Zustände.
Diese Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit den Forst- und Naturschutzbehörden entwickelt und sind fester Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.
Quellen:
Landeswaldgesetz Baden-Württemberg: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-WaldGBWrahmen
Landesforstverwaltung Baden-Württemberg: https://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/documents/20121/428654/Hinweise_zum_Bau_von_Windenergieanlagen_im_Wald.pdf
Beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen wird großer Wert auf den Schutz von Tieren und deren Lebensräumen gelegt. Bereits in der Planungsphase werden deshalb umfangreiche artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt, die Teil des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind.
Zur Minimierung möglicher Beeinträchtigungen kommen verschiedene gezielte Schutzmaßnahmen zum Einsatz:
- Fledermaus-Abschaltautomatiken
Die Anlagen werden automatisch abgeschaltet, sobald bestimmte Wetter- und Temperaturbedingungen eintreten, unter denen Fledermäuse aktiv sind. So werden Kollisionen während der Hauptflugzeiten zuverlässig vermieden. Diese Technik ist heute Stand der Technik und wird standardmäßig eingesetzt. - Standortwahl unter Berücksichtigung vogelkundlicher Kriterien
Bereits in der frühen Planungsphase werden umfangreiche Kartierungen durchgeführt, um Brut-, Rast- und Zuggebiete besonders geschützter oder gefährdeter Vogelarten zu identifizieren. Der Standort der Anlagen wird so gewählt, dass sensible Bereiche möglichst gemieden werden. - Abschrecksysteme und Sichtbarmachung
Durch kontrastreiche Markierungen an den Rotorblättern oder die farbliche Gestaltung einzelner Flügel können viele Vogelarten die Anlagen besser wahrnehmen. Erste Studien zeigen, dass solche Maßnahmen das Kollisionsrisiko deutlich verringern können.
Alle genannten Maßnahmen werden im Rahmen der sogenannten "vermeidenden Maßnahmen" dokumentiert und sind Bestandteil der ökologischen Fachgutachten. Ihre Wirksamkeit wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Quellen:
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artenschutz-und-windkraft
Nach aktuellen Schätzungen des Bundesverbands WindEnergie (BWE) und der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) sowie des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sterben in Deutschland jährlich etwa rund 100.000 Vögel durch Kollisionen mit Windenergieanlagen.
Zum Vergleich:
- Fensterscheiben verursachen jährlich rund 115 Millionen tödliche Vogelkollisionen.
- Der Straßen- und Bahnverkehr führt jährlich zum Tod von bis zu 70 Millionen Vögeln.
- Hauskatzen töten in Deutschland nach Schätzungen des BWE jährlich bis zu 60 Millionen Vögel, nach Berechnungen des NABU sogar bis zu 200 Millionen.
Diese Zahlen zeigen, dass der Anteil der Windenergie im Vergleich zu anderen menschengemachten Gefahrenquellen für Vögel deutlich geringer ist. Durch gezielte Maßnahmen bei der Standortwahl und Abschaltautomatiken wird das Risiko von Vogelschlag zudem minimiert.
Quellen:
Naturschutzbund Deutschland: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/katzen/
Bundesverband WindEnergie: https://www.wind-energie.de/themen/politische-arbeit/kampagne-zur-bundestagswahl-2021/windenergie-fuer-mehr-vielfalt/
Nein, der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen hat in der Regel keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser. Die Fundamente der Anlagen werden so geplant und ausgeführt, dass sie keine Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse verursachen.
Im Vorfeld jeder Errichtung erfolgt eine detaillierte Baugrund- und hydrogeologische Untersuchung, die genau analysiert:
- die Lage und Tiefe der Grundwasser führenden Schichten
- die Fließrichtungen des Wassers
- die Versickerungsfähigkeit des Bodens
Auf Basis dieser Untersuchungen wird sichergestellt, dass der Grundwasserschutz gewahrt bleibt. Falls erforderlich, werden bauliche Schutzmaßnahmen getroffen – beispielsweise abgedichtete Fundamente oder baubegleitende Überwachung bei Grundwassernähe.
Diese Anforderungen sind Teil der gesetzlichen Vorgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und werden durch die zuständigen Wasserbehörden überwacht.
Quellen:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/wasser/rechtsvorschriften/wassergesetz
Wasserhaushaltsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/
Mikroplastik sind Kunststoffteilchen mit einem Durchmesser von weniger als fünf Millimetern. Sie entstehen unter anderem durch Abrieb von Kunststoffen in der Umwelt – etwa durch Reibung, UV-Strahlung oder mechanische Beanspruchung.
Auch bei Windenergieanlagen kann es durch Umwelteinflüsse wie Wind, Regen und UV-Strahlung zu geringfügigem Abrieb an Rotorblättern kommen. Dieser Abrieb ist jedoch minimal und im Vergleich zu anderen Quellen vernachlässigbar gering.
Zum Vergleich:
- Der jährliche Abrieb durch Autoreifen in Deutschland beträgt laut Umweltbundesamt rund 100.000 Tonnen Mikroplastik (2018).
- Der Abrieb durch alle Windenergieanlagen in Deutschland zusammen liegt Schätzungen zufolge um ein Vielfaches darunter – in der Größenordnung von unter 1.500 Tonnen pro Jahr (2018).
Zudem wird bei der Herstellung und Wartung moderner Windenergieanlagen zunehmend auf die Verwendung von langlebigen, recyclingfähigen Materialien geachtet. Forschungsprojekte zur Entwicklung von Rotorblättern aus vollständig wiederverwertbaren Verbundwerkstoffen sind bereits in Umsetzung.
Quellen:
Dialogforum Energie und Naturschutz: https://www.dialogforum-energie-natur.de/ufaq/wird-durch-erosion-an-den-rotoren-mikroplastik-in-die-umwelt-freigesetzt/
Fraunhofer Institut – Umsicht: https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikationen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf
Immissionen und Gesundheit
Moderne Windenergieanlagen erzeugen – wie viele andere technische Geräte – aerodynamische (durch die Bewegung der Rotorblätter) und mechanische (z. B. aus dem Getriebe oder Generator) Schallimmissionen. Dabei gelten in Deutschland strenge Lärmschutzvorgaben, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der zugehörigen Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) genau festgelegt sind. Diese Grenzwerte lauten:
- Maximal 60 Dezibel (dB) am Tag
- Maximal 45 Dezibel (dB) in der Nacht
Zum Vergleich: Ein normaler Regenschauer liegt bei etwa 50 dB, ein leises Gespräch bei rund 55 dB
Für das Windenergieanlagen auf der Schwend werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens detaillierte Schallgutachten erstellt. Diese berücksichtigen unter anderem die Topografie, die Entfernung zu Wohngebäuden und die Windrichtung. Die Gutachten müssen den Anforderungen der TA-Lärm entsprechen und stellen sicher, dass die gesetzlichen Grenzwerte zu jeder Zeit eingehalten werden.
Zudem gilt: Schallpegel nehmen mit zunehmender Entfernung zur Quelle stark ab – bereits in wenigen hundert Metern Entfernung wird das Geräusch einer Windenergieanlage oft von den natürlichen Umgebungsgeräuschen überlagert, wie etwa durch Wind in den Bäumen oder entfernten Straßenverkehr. Für die nächstgelegenen Wohnhäuser entsteht damit keine relevante Lärmbelästigung.
Quellen:
Fachagentur Wind und Solar: https://www.fachagentur-wind-solar.de/wind/schall
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/laerm-von-windenergieanlagen
Nein. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle und gilt laut aktuellem Forschungsstand als gesundheitlich unbedenklich.
Infraschall bezeichnet Schall unter 20 Hz, der auch im Alltag ständig vorkommt – etwa durch Wind, Verkehr, im Autooder durch Haushaltsgeräte. Zahlreiche Studien und Messungen zeigen: Der Infraschall von Windrädern ist deutlich schwächer als bei vielen alltäglichen Quellen. Das Umweltbundesamt betont, dass es keinen wissenschaftlich fundierten Nachweis für gesundheitliche Schäden durch Infraschall von Windkraftanlagen gibt. Dies wird auch durch viele andere Studien unterstützt.
Quellen:
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infraschall-einfach-erklaert
https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/windenergi/gru/html.php?id_obj=155783
weitere Quellen:
https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/top/155762/vgbe-ej_2024-06__059-065__HOLZHEU__Authors-Copy_.pdf
https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0114183
https://medium.com/the-future-is-electric/humans-evolved-with-infrasound-and-its-harmless-50d42fbc7377
Kreislaufwirtschaft
Ja. Windenergieanlagen sind zu einem sehr großen Teil recycelbar. Bereits heute lassen sich zwischen 80 und 90 Prozent der eingesetzten Materialien – insbesondere Stahl, Kupfer, Aluminium und Beton – problemlos zurückbauen und wiederverwerten.
Der Rückbau erfolgt geordnet und unterliegt rechtlichen Vorgaben, unter anderem gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die dabei gewonnenen Rohstoffe können erneut in der Bau- oder Metallindustrie eingesetzt werden.
Quellen:
Bundesverband Windenergie: https://www.wind-energie.de/themen/anlagentechnik/rueckbau/
Gesellschaft und Kommunikation
Zahlreiche regionale Beispiele zeigen, dass Windenergieanlagen und Tourismus Hand in Hand gehen können. In vielen Regionen bleiben Besucherzahlen auch nach dem Bau von Windparks konstant – insbesondere, wenn das Thema Erneuerbare Energien aktiv in das touristische Angebot z.B. durch Info-Pfade und Aussichtspunkte eingebunden wird.
Beispiele:
Studie IHK Arnsberg (Sauerland): https://ihk-arnsberg.de/Windkraft_Akzeptanzstudie.HTM
Windindustrie in Deutschland: https://www.windindustrie-in-deutschland.de/meldungen/windraeder-als-zeichen-fuer-gruenen-tourismus-und-sauberen-strom
Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg: https://erneuerbare-bw.de/de/news/news-einzelansicht/windenergie-schafft-regionale-wertschoepfung-und-kurbelt-den-tourismus-an
Die Koehler Group möchte den Dialog offen und transparent gestalten. Deshalb sind mehrere Informationsveranstaltungen für Anwohner und Bürger geplant, bei denen Fragen direkt an die Projektverantwortlichen gestellt werden können.
Zudem werden wir in lokalen Medien und über unsere Webseite regelmäßig die aktuellen Projektfortschritte bekannt geben. Auf der Website veröffentlichte Kontaktdaten ermöglichen es zudem, Fragen direkt an das Projektteam zu richten.
Medien und Faktenchecks zur Windenergie
Der Bundesverband WindEnergie e.V. hat einige Medienpapiere und Faktenchecks zusammengestellt, um sich einen Überblick zu gängigen Fragen rund um das Thema Windkraft zu verschaffen.
Weitere Informationen:
Faktenchecks BWE e.V.